GAV Securitas AG
Vertragsdaten
Gesamtarbeitsvertrag:
ab 01.01.2001
Betrieblicher Geltungsbereich
Gilt für Sicherheitspersonal der Securitas AG.
Artikel 1
Artikel 1
Persönlicher Geltungsbereich
Gilt für Sicherheitspersonal im Monatslohn in der Personalgruppe «S», welches mindestens ein Arbeitspensum von 80% leistet.
Artikel 1
Artikel 1
Automatische Vertragsverlängerung / Verlängerungsklausel
Wird er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf von einer Vertragspartei gekündigt, so erneuert er sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Artikel 26
Artikel 26
Kontakt paritätische Organe
Unia:
Arnaud Bouverat
031 350 22 60
arnaud.bouverat@unia.ch
Arnaud Bouverat
031 350 22 60
arnaud.bouverat@unia.ch
Kontakt Arbeitnehmervertretung
Unia:
Arnaud Bouverat
031 350 22 60
arnaud.bouverat@unia.ch
Arnaud Bouverat
031 350 22 60
arnaud.bouverat@unia.ch
Kontakt Arbeitgebervertretung
Unia:
Arnaud Bouverat
031 350 22 60
arnaud.bouverat@unia.ch
Arnaud Bouverat
031 350 22 60
arnaud.bouverat@unia.ch
Löhne / Mindestlöhne
Basislöhne (ab 1.1.2013)
Aus wirtschaftlichen Gründen können zwischen den Vertragspartnern für einzelne Regionaldirektionen oder Filialen Abweichungen von der Normallohnskala vereinbart werden.
Die für den Lohn massgebenden Dienstjahre richten sich nach dem Kalenderjahr. Bei Arbeitsaufnahme vor dem 1. Juli wird das Eintrittsjahr als das erste Dienstjahr angerechnet.
Für mehr Informationen, siehe Anhang 1 und Stundenlohnblätter.
Artikel 11; Anhang 1; Stundenlohnblätter
Dienstjahr | Basislohn pro Monat |
---|---|
1. | min.CHF 4'935.--, max. CHF 5'267.-- |
2. | CHF 4'567.-- |
3.–8. | CHF 4'667.-- |
9.–10. | CHF 4'734.-- |
11. | CHF 4'749.-- |
12.–20. | CHF 4'854.-- |
21. | CHF 4'910.-- |
ab 22. | CHF 4'963.-- |
Aus wirtschaftlichen Gründen können zwischen den Vertragspartnern für einzelne Regionaldirektionen oder Filialen Abweichungen von der Normallohnskala vereinbart werden.
Die für den Lohn massgebenden Dienstjahre richten sich nach dem Kalenderjahr. Bei Arbeitsaufnahme vor dem 1. Juli wird das Eintrittsjahr als das erste Dienstjahr angerechnet.
Für mehr Informationen, siehe Anhang 1 und Stundenlohnblätter.
Artikel 11; Anhang 1; Stundenlohnblätter
13. Monatslohn
Ab dem zweiten Dienstjahr wird für alle Mitarbeitenden der Personalgruppe S zusätzlich zum monatlichen Basislohn eine variable Leistungsprämie (LP) ausbezahlt. Die LP beruht auf einem Leistungspunktesystem (LP-System), welches nach folgenden Grundsätzen berechnet wird:
-Für jeden Mitarbeitenden der Personalgruppe S ab dem zweiten Dienstjahr wird von der Securitas AG pro Kalendermonat ein Betrag von CHF 872.– (100%-Pensum) auf ein internes Leistungsprämien-Konto (den sogenannten «LP-Topf») vergütet.
-Anlässlich der Qualifikation wird durch den direkten Vorgesetzten (mindestens jährlich) eine individuelle Bezugsberechtigung von Leistungspunkten festgelegt.
-Diese Berechtigung beinhaltet einerseits mittelfristige Belange der Leistungsqualität (Qualifikation) und Leistungsbreite (Kenntnisse). Zusätzlich werden aber auch kurzfristige Punkte für verschobene Frei-Tage, spezielle Vorkommnisse usw. ausgerichtet.
-Es werden sämtliche Leistungspunkte für alle berechtigten Mitarbeiter jeden Monat aus diesem LP-Topf bezahlt. Daraus ergibt sich, dass der Leistungsprämien-Wert von der Gesamtmenge der ausbezahlten Leistungspunkte abhängt. Ein allfällig verbleibender Saldo im LP-Topf (Plus- oder Minussaldo) wird im nächsten Monat entsprechend angerechnet. Je nach Entwicklung des Saldos im LP-Topf kann der Wert pro Punkt (der sogenannte «Punktwert») angepasst werden.
-Bei Krankheit oder Unfall wird die Leistungsprämie gemäss der im Securitas-GAV geregelten Lohnzahlungspflicht ausgerichtet, unter Anrechnung der durch die Krankentaggeld- bzw. Unfallversicherung vergüteten Leistungen. In der Pensionskasse ist die Leistungsprämie anteilsweise versichert.
-Die Leistungsprämie wird aufgrund des Beschäftigungsgrades anteilsweise ausbezahlt.
-Weitere detaillierte Bestimmungen für dieses LP-System sind im separaten LP-Reglement geregelt.
Anhang 1
-Für jeden Mitarbeitenden der Personalgruppe S ab dem zweiten Dienstjahr wird von der Securitas AG pro Kalendermonat ein Betrag von CHF 872.– (100%-Pensum) auf ein internes Leistungsprämien-Konto (den sogenannten «LP-Topf») vergütet.
-Anlässlich der Qualifikation wird durch den direkten Vorgesetzten (mindestens jährlich) eine individuelle Bezugsberechtigung von Leistungspunkten festgelegt.
-Diese Berechtigung beinhaltet einerseits mittelfristige Belange der Leistungsqualität (Qualifikation) und Leistungsbreite (Kenntnisse). Zusätzlich werden aber auch kurzfristige Punkte für verschobene Frei-Tage, spezielle Vorkommnisse usw. ausgerichtet.
-Es werden sämtliche Leistungspunkte für alle berechtigten Mitarbeiter jeden Monat aus diesem LP-Topf bezahlt. Daraus ergibt sich, dass der Leistungsprämien-Wert von der Gesamtmenge der ausbezahlten Leistungspunkte abhängt. Ein allfällig verbleibender Saldo im LP-Topf (Plus- oder Minussaldo) wird im nächsten Monat entsprechend angerechnet. Je nach Entwicklung des Saldos im LP-Topf kann der Wert pro Punkt (der sogenannte «Punktwert») angepasst werden.
-Bei Krankheit oder Unfall wird die Leistungsprämie gemäss der im Securitas-GAV geregelten Lohnzahlungspflicht ausgerichtet, unter Anrechnung der durch die Krankentaggeld- bzw. Unfallversicherung vergüteten Leistungen. In der Pensionskasse ist die Leistungsprämie anteilsweise versichert.
-Die Leistungsprämie wird aufgrund des Beschäftigungsgrades anteilsweise ausbezahlt.
-Weitere detaillierte Bestimmungen für dieses LP-System sind im separaten LP-Reglement geregelt.
Anhang 1
Jahresendzulage / Provision / Bonus / Gratifikation
Ab dem zweiten Dienstjahr wird für alle Mitarbeitenden der Personalgruppe S zusätzlich zum monatlichen Basislohn eine variable Leistungsprämie (LP) ausbezahlt. Die LP beruht auf einem Leistungspunktesystem (LP-System), welches nach folgenden Grundsätzen berechnet wird:
-Für jeden Mitarbeitenden der Personalgruppe S ab dem zweiten Dienstjahr wird von der Securitas AG pro Kalendermonat ein Betrag von CHF 872.– (100%-Pensum) auf ein internes Leistungsprämien-Konto (den sogenannten «LP-Topf») vergütet.
-Anlässlich der Qualifikation wird durch den direkten Vorgesetzten (mindestens jährlich) eine individuelle Bezugsberechtigung von Leistungspunkten festgelegt.
-Diese Berechtigung beinhaltet einerseits mittelfristige Belange der Leistungsqualität (Qualifikation) und Leistungsbreite (Kenntnisse). Zusätzlich werden aber auch kurzfristige Punkte für verschobene Frei-Tage, spezielle Vorkommnisse usw. ausgerichtet.
-Es werden sämtliche Leistungspunkte für alle berechtigten Mitarbeiter jeden Monat aus diesem LP-Topf bezahlt. Daraus ergibt sich, dass der Leistungsprämien-Wert von der Gesamtmenge der ausbezahlten Leistungspunkte abhängt. Ein allfällig verbleibender Saldo im LP-Topf (Plus- oder Minussaldo) wird im nächsten Monat entsprechend angerechnet. Je nach Entwicklung des Saldos im LP-Topf kann der Wert pro Punkt (der sogenannte «Punktwert») angepasst werden.
-Bei Krankheit oder Unfall wird die Leistungsprämie gemäss der im Securitas-GAV geregelten Lohnzahlungspflicht ausgerichtet, unter Anrechnung der durch die Krankentaggeld- bzw. Unfallversicherung vergüteten Leistungen. In der Pensionskasse ist die Leistungsprämie anteilsweise versichert.
-Die Leistungsprämie wird aufgrund des Beschäftigungsgrades anteilsweise ausbezahlt.
-Weitere detaillierte Bestimmungen für dieses LP-System sind im separaten LP-Reglement geregelt.
Anhang 1
-Für jeden Mitarbeitenden der Personalgruppe S ab dem zweiten Dienstjahr wird von der Securitas AG pro Kalendermonat ein Betrag von CHF 872.– (100%-Pensum) auf ein internes Leistungsprämien-Konto (den sogenannten «LP-Topf») vergütet.
-Anlässlich der Qualifikation wird durch den direkten Vorgesetzten (mindestens jährlich) eine individuelle Bezugsberechtigung von Leistungspunkten festgelegt.
-Diese Berechtigung beinhaltet einerseits mittelfristige Belange der Leistungsqualität (Qualifikation) und Leistungsbreite (Kenntnisse). Zusätzlich werden aber auch kurzfristige Punkte für verschobene Frei-Tage, spezielle Vorkommnisse usw. ausgerichtet.
-Es werden sämtliche Leistungspunkte für alle berechtigten Mitarbeiter jeden Monat aus diesem LP-Topf bezahlt. Daraus ergibt sich, dass der Leistungsprämien-Wert von der Gesamtmenge der ausbezahlten Leistungspunkte abhängt. Ein allfällig verbleibender Saldo im LP-Topf (Plus- oder Minussaldo) wird im nächsten Monat entsprechend angerechnet. Je nach Entwicklung des Saldos im LP-Topf kann der Wert pro Punkt (der sogenannte «Punktwert») angepasst werden.
-Bei Krankheit oder Unfall wird die Leistungsprämie gemäss der im Securitas-GAV geregelten Lohnzahlungspflicht ausgerichtet, unter Anrechnung der durch die Krankentaggeld- bzw. Unfallversicherung vergüteten Leistungen. In der Pensionskasse ist die Leistungsprämie anteilsweise versichert.
-Die Leistungsprämie wird aufgrund des Beschäftigungsgrades anteilsweise ausbezahlt.
-Weitere detaillierte Bestimmungen für dieses LP-System sind im separaten LP-Reglement geregelt.
Anhang 1
Dienstaltersgeschenke
Ab dem zweiten Dienstjahr wird für alle Mitarbeitenden der Personalgruppe S zusätzlich zum monatlichen Basislohn eine variable Leistungsprämie (LP) ausbezahlt. Die LP beruht auf einem Leistungspunktesystem (LP-System), welches nach folgenden Grundsätzen berechnet wird:
-Für jeden Mitarbeitenden der Personalgruppe S ab dem zweiten Dienstjahr wird von der Securitas AG pro Kalendermonat ein Betrag von CHF 872.– (100%-Pensum) auf ein internes Leistungsprämien-Konto (den sogenannten «LP-Topf») vergütet.
-Anlässlich der Qualifikation wird durch den direkten Vorgesetzten (mindestens jährlich) eine individuelle Bezugsberechtigung von Leistungspunkten festgelegt.
-Diese Berechtigung beinhaltet einerseits mittelfristige Belange der Leistungsqualität (Qualifikation) und Leistungsbreite (Kenntnisse). Zusätzlich werden aber auch kurzfristige Punkte für verschobene Frei-Tage, spezielle Vorkommnisse usw. ausgerichtet.
-Es werden sämtliche Leistungspunkte für alle berechtigten Mitarbeiter jeden Monat aus diesem LP-Topf bezahlt. Daraus ergibt sich, dass der Leistungsprämien-Wert von der Gesamtmenge der ausbezahlten Leistungspunkte abhängt. Ein allfällig verbleibender Saldo im LP-Topf (Plus- oder Minussaldo) wird im nächsten Monat entsprechend angerechnet. Je nach Entwicklung des Saldos im LP-Topf kann der Wert pro Punkt (der sogenannte «Punktwert») angepasst werden.
-Bei Krankheit oder Unfall wird die Leistungsprämie gemäss der im Securitas-GAV geregelten Lohnzahlungspflicht ausgerichtet, unter Anrechnung der durch die Krankentaggeld- bzw. Unfallversicherung vergüteten Leistungen. In der Pensionskasse ist die Leistungsprämie anteilsweise versichert.
-Die Leistungsprämie wird aufgrund des Beschäftigungsgrades anteilsweise ausbezahlt.
-Weitere detaillierte Bestimmungen für dieses LP-System sind im separaten LP-Reglement geregelt.
Anhang 1
-Für jeden Mitarbeitenden der Personalgruppe S ab dem zweiten Dienstjahr wird von der Securitas AG pro Kalendermonat ein Betrag von CHF 872.– (100%-Pensum) auf ein internes Leistungsprämien-Konto (den sogenannten «LP-Topf») vergütet.
-Anlässlich der Qualifikation wird durch den direkten Vorgesetzten (mindestens jährlich) eine individuelle Bezugsberechtigung von Leistungspunkten festgelegt.
-Diese Berechtigung beinhaltet einerseits mittelfristige Belange der Leistungsqualität (Qualifikation) und Leistungsbreite (Kenntnisse). Zusätzlich werden aber auch kurzfristige Punkte für verschobene Frei-Tage, spezielle Vorkommnisse usw. ausgerichtet.
-Es werden sämtliche Leistungspunkte für alle berechtigten Mitarbeiter jeden Monat aus diesem LP-Topf bezahlt. Daraus ergibt sich, dass der Leistungsprämien-Wert von der Gesamtmenge der ausbezahlten Leistungspunkte abhängt. Ein allfällig verbleibender Saldo im LP-Topf (Plus- oder Minussaldo) wird im nächsten Monat entsprechend angerechnet. Je nach Entwicklung des Saldos im LP-Topf kann der Wert pro Punkt (der sogenannte «Punktwert») angepasst werden.
-Bei Krankheit oder Unfall wird die Leistungsprämie gemäss der im Securitas-GAV geregelten Lohnzahlungspflicht ausgerichtet, unter Anrechnung der durch die Krankentaggeld- bzw. Unfallversicherung vergüteten Leistungen. In der Pensionskasse ist die Leistungsprämie anteilsweise versichert.
-Die Leistungsprämie wird aufgrund des Beschäftigungsgrades anteilsweise ausbezahlt.
-Weitere detaillierte Bestimmungen für dieses LP-System sind im separaten LP-Reglement geregelt.
Anhang 1
Kinderzulagen
Die Securitas richtet die Kinderzulagen gemäss den massgebenden Gesetzen aus.
Artikel 16
Artikel 16
Lohnauszahlung
Der Monatslohn wird Ende Monat ausbezahlt. Die Auszahlung sämtlicher variabler zusätzlicher Entschädigungen, Zulagen und Taggelder der Krankentaggeldversicherung und der Unfallversicherung erfolgt spätestens zusammen mit dem Monatslohn des folgenden Monats.
Artikel 11
Artikel 11
Nachtarbeit / Wochenendarbeit / Abendarbeit
Um der Nachtarbeit (23:00–06:00 Uhr) und Sonntags- bzw. Feiertagsarbeit (06:00–23:00 Uhr) Rechnung zu tragen, wird ein Zeitbonus gewährt. Dieser beträgt 6 Minuten (10%) pro Stunde, die in diese Zeiträume fällt. Dieser Zeitbonus fliesst in die Berechnung der Präsenzzeit ein.
Artikel 6
Artikel 6
Schichtarbeit
Als Entschädigung der Schichtarbeit wird ein Zeitbonus von 30 Minuten pro Wechsel der Schichtarbeitszeit gewährt. Diese Entschädigung beträgt maximal 36 Stunden Präsenzzeit pro Jahr und fliesst ebenfalls in die Berechnung der Präsenzzeit ein.
Artikel 6
Artikel 6
Pikettdienst
Als Entschädigung der Schichtarbeit wird ein Zeitbonus von 30 Minuten pro Wechsel der Schichtarbeitszeit gewährt. Diese Entschädigung beträgt maximal 36 Stunden Präsenzzeit pro Jahr und fliesst ebenfalls in die Berechnung der Präsenzzeit ein.
Artikel 6
Artikel 6
Normalarbeitszeit
Jährliche Präzenzzeit, einschliesslich der Feriengutschrift (8 Std. 49 Min. pro bezogenen Ferientag): 2230 Stunden, in Schaltjahren 2238 Stunden und 49 Minuten.
Die Präsenzzeit besteht aus der effektiven Arbeitszeit und aus der bezahlten Pause.
Von der Schichtarbeit betroffen ist jeder Mitarbeiter-S, der einen 24-auf-24-Stunden-Dienst von 5 bis 7 Tagen pro Woche ausführt.
Die Arbeitszeit kann nach individueller Absprache von 103% bis 80% vereinbart werden.
Artikel 6
Die Präsenzzeit besteht aus der effektiven Arbeitszeit und aus der bezahlten Pause.
Von der Schichtarbeit betroffen ist jeder Mitarbeiter-S, der einen 24-auf-24-Stunden-Dienst von 5 bis 7 Tagen pro Woche ausführt.
Die Arbeitszeit kann nach individueller Absprache von 103% bis 80% vereinbart werden.
Artikel 6
Überstunden / Überzeit
Mehrzeit von mehr als 150 Stunden muss innerhalb von zwei Monaten kompensiert oder kann mit Einverständnis des Mitarbeiters-S zum Mehrzeit-Stundenansatz gemäss Lohnreglement BCW-S ausbezahlt werden.
Als Überzeit werden diejenigen Stunden angesehen, welche zwischen der maximalen Jahresarbeitszeit von 2400 Stunden und der Jahreshöchstarbeitszeit von 2540 Stunden liegen. Diese Überzeit wird zu 125% des Mehrzeitstundenansatzes gemäss Lohnreglement BCW-S entschädigt.
Artikel 8
Als Überzeit werden diejenigen Stunden angesehen, welche zwischen der maximalen Jahresarbeitszeit von 2400 Stunden und der Jahreshöchstarbeitszeit von 2540 Stunden liegen. Diese Überzeit wird zu 125% des Mehrzeitstundenansatzes gemäss Lohnreglement BCW-S entschädigt.
Artikel 8
Ferien
Der Anspruch richtet sich nach dem Ferienreglement BCW-S.
Artikel 13
Artikel 13
Bezahlte arbeitsfreie Tage (Absenzen)
Anlass | Bezahlte Tage |
---|---|
Eheschliessung | 3 Arbeitstage |
Tod des Ehegatten, von Kindern oder Eltern | 3 Arbeitstage |
Tod von Geschwistern, Grosseltern oder Schwiegereltern | 1 Arbeitstag |
Geburt der eigenen Kinder | 1 Arbeitstag |
Eheschliessung der eigenen Kinder | 1 Arbeitstag |
Wohnungswechsel | 1 Arbeitstag (max. 1x pro Kalenderjahr) |
Artikel 14
Bezahlte Feiertage
Es besteht Anspruch auf 8 Feiertagen (die 9 gesetzlichen Feiertage abzüglich 1 Feiertag, der durchschnittlich jährlich mindestens auf einen Sonntag oder Samstag fällt).
Artikel 10
Artikel 10
Krankheit
Die Mitarbeiter-S sind für Krankheit und Unfall gemäss der Police der entsprechenden Krankentaggeldversicherung und der Unfallversicherung versichert. Die Prämien werden je zur Hälfte vom Mitarbeiter-S und von der Securitas bezahlt.
Artikel 18
Artikel 18
Unfall
Die Mitarbeiter-S sind für Krankheit und Unfall gemäss der Police der entsprechenden Krankentaggeldversicherung und der Unfallversicherung versichert. Die Prämien werden je zur Hälfte vom Mitarbeiter-S und von der Securitas bezahlt.
Artikel 18
Artikel 18
Militär- / Zivil- / Zivilschutzdienst
Während des ordentlichen obligatorischen Militärdienstes (Wiederholungskurse oder als solche angerechnete Dienstleistungen) und während des obligatorischen Zivilschutzdienstes wird unter Anrechnung der Leistungen der Erwerbsersatzordnung der volle Lohn vergütet.
Während der ganzen Dauer der Rekrutenschule und von Beförderungsdiensten wird die gesetzliche Entschädigung der Erwerbsersatzordnung
-bei Ledigen auf 50% des vollen Lohnes,
-bei Verheirateten und Ledigen mit Unterstützungspflicht auf 90% des vollen Lohnes ergänzt.
Artikel 15
Während der ganzen Dauer der Rekrutenschule und von Beförderungsdiensten wird die gesetzliche Entschädigung der Erwerbsersatzordnung
-bei Ledigen auf 50% des vollen Lohnes,
-bei Verheirateten und Ledigen mit Unterstützungspflicht auf 90% des vollen Lohnes ergänzt.
Artikel 15
Pensionsregelungen
Die Mitarbeiter-S sind Mitglied der Pensions- und Sparkasse der Securitas Gruppe.
Artikel 19
Artikel 19
Frühpensionierung
Die Mitarbeiter-S sind Mitglied der Pensions- und Sparkasse der Securitas Gruppe.
Artikel 19
Artikel 19
Vollzugsbeiträge / Weiterbildungsbeiträge
Für die Deckung der Kosten dieses Gesamtarbeitsvertrages und seiner Durchführung und für Aus- und Weiterbildung wird ein paritätisch verwalteter Fonds geführt.
Die Höhe der jährlichen Beiträge und der Verwendungszweck werden in einem Reglement für den Bildungs- und Vertragsbeitrag des GAV geregelt.
Artikel 3
Die Höhe der jährlichen Beiträge und der Verwendungszweck werden in einem Reglement für den Bildungs- und Vertragsbeitrag des GAV geregelt.
Artikel 3
Kündigungsfrist
Für die Auflösung des Anstellungsverhältnisses gelten gegenseitig die nachstehend aufgeführten Fristen:
Die Probezeit beträgt drei Monate.
Artikel 4
Dauer der Anstellung | Frist |
---|---|
während der Probezeit, erste 14 Tage | 1 Tag |
während der restlichen Probezeit | 7 Tage |
im 1. Dienstjahr (12 Monate) | 1 Monat |
vom 2. bis und mit 9. Dienstjahr | 2 Monate |
nach dem 9. Dienstjahr | 3 Monate |
Die Probezeit beträgt drei Monate.
Artikel 4
Arbeitnehmervertretung
Gewerkschaft Unia
Arbeitgebervertretung
Securitas AG
Schweizerische Bewachungsgesellschaft
Schweizerische Bewachungsgesellschaft
Paritätische Fonds
Für die Deckung der Kosten dieses Gesamtarbeitsvertrages und seiner Durchführung und für Aus- und Weiterbildung wird ein paritätisch verwalteter Fonds geführt.
Artikel 3
Artikel 3
Schlichtungsverfahren
Allfällige Differenzen über die Auslegung und Anwendung der Vertragsbestimmungen sind in direkten Verhandlungen zu erledigen.
Artikel 24
Artikel 24
Friedenspflicht
Während der Vertragsdauer verpflichten sich beide Parteien zur absoluten Friedenspflicht.
Artikel 23
Artikel 23
Dokumente
GAV Securitas AG (2011)
Anhang 1 GAV Securitas AG (2013)
Securitas LP Reglement BCW-S (2012)
Securitas Lohnreglement BCW-S (2015)
Securitas Ferienreglement BCW-S (2015)
Stundenlohnblatt 2012 BCW-AB, Lohnregion CH
Stundenlohnblatt 2012 BCW-AB, Lohnregion ZH
Stundenlohnblatt 2012 BCW-AB, Lohnregion BS/GE
Anhang 1 GAV Securitas AG (2013)
Securitas LP Reglement BCW-S (2012)
Securitas Lohnreglement BCW-S (2015)
Securitas Ferienreglement BCW-S (2015)
Stundenlohnblatt 2012 BCW-AB, Lohnregion CH
Stundenlohnblatt 2012 BCW-AB, Lohnregion ZH
Stundenlohnblatt 2012 BCW-AB, Lohnregion BS/GE