GAV Securitas AG

Vertragsdaten
Gesamtarbeitsvertrag: ab 01.01.2001
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Betrieblicher Geltungsbereich
10143
Gilt für Sicherheitspersonal der Securitas AG.

Artikel 1
Persönlicher Geltungsbereich
10143
Gilt für Sicherheitspersonal im Monatslohn in der Personalgruppe «S», welches mindestens ein Arbeitspensum von 80% leistet.


Artikel 1
Automatische Vertragsverlängerung / Verlängerungsklausel
10143
Wird er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf von einer Vertragspartei gekündigt, so erneuert er sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Artikel 26
Kontakt paritätische Organe
10143
Unia:
Arnaud Bouverat
031 350 22 60
arnaud.bouverat@unia.ch
Kontakt Arbeitnehmervertretung
10143
Unia:
Arnaud Bouverat
031 350 22 60
arnaud.bouverat@unia.ch
Kontakt Arbeitgebervertretung
10143
Unia:
Arnaud Bouverat
031 350 22 60
arnaud.bouverat@unia.ch
Löhne / Mindestlöhne
10143
Basislöhne (ab 1.1.2013)
DienstjahrBasislohn pro Monat
1.min.CHF 4'935.--, max. CHF 5'267.--
2.CHF 4'567.--
3.–8.CHF 4'667.--
9.–10.CHF 4'734.--
11.CHF 4'749.--
12.–20.CHF 4'854.--
21.CHF 4'910.--
ab 22.CHF 4'963.--

Aus wirtschaftlichen Gründen können zwischen den Vertragspartnern für einzelne Regionaldirektionen oder Filialen Abweichungen von der Normallohnskala vereinbart werden.

Die für den Lohn massgebenden Dienstjahre richten sich nach dem Kalenderjahr. Bei Arbeitsaufnahme vor dem 1. Juli wird das Eintrittsjahr als das erste Dienstjahr angerechnet.

Für mehr Informationen, siehe Anhang 1 und Stundenlohnblätter.


Artikel 11; Anhang 1; Stundenlohnblätter
13. Monatslohn
10143
Ab dem zweiten Dienstjahr wird für alle Mitarbeitenden der Personalgruppe S zusätzlich zum monatlichen Basislohn eine variable Leistungsprämie (LP) ausbezahlt. Die LP beruht auf einem Leistungspunktesystem (LP-System), welches nach folgenden Grundsätzen berechnet wird:
-Für jeden Mitarbeitenden der Personalgruppe S ab dem zweiten Dienstjahr wird von der Securitas AG pro Kalendermonat ein Betrag von CHF 872.– (100%-Pensum) auf ein internes Leistungsprämien-Konto (den sogenannten «LP-Topf») vergütet.
-Anlässlich der Qualifikation wird durch den direkten Vorgesetzten (mindestens jährlich) eine individuelle Bezugsberechtigung von Leistungspunkten festgelegt.
-Diese Berechtigung beinhaltet einerseits mittelfristige Belange der Leistungsqualität (Qualifikation) und Leistungsbreite (Kenntnisse). Zusätzlich werden aber auch kurzfristige Punkte für verschobene Frei-Tage, spezielle Vorkommnisse usw. ausgerichtet.
-Es werden sämtliche Leistungspunkte für alle berechtigten Mitarbeiter jeden Monat aus diesem LP-Topf bezahlt. Daraus ergibt sich, dass der Leistungsprämien-Wert von der Gesamtmenge der ausbezahlten Leistungspunkte abhängt. Ein allfällig verbleibender Saldo im LP-Topf (Plus- oder Minussaldo) wird im nächsten Monat entsprechend angerechnet. Je nach Entwicklung des Saldos im LP-Topf kann der Wert pro Punkt (der sogenannte «Punktwert») angepasst werden.
-Bei Krankheit oder Unfall wird die Leistungsprämie gemäss der im Securitas-GAV geregelten Lohnzahlungspflicht ausgerichtet, unter Anrechnung der durch die Krankentaggeld- bzw. Unfallversicherung vergüteten Leistungen. In der Pensionskasse ist die Leistungsprämie anteilsweise versichert.
-Die Leistungsprämie wird aufgrund des Beschäftigungsgrades anteilsweise ausbezahlt.
-Weitere detaillierte Bestimmungen für dieses LP-System sind im separaten LP-Reglement geregelt.

Anhang 1
Jahresendzulage / Provision / Bonus / Gratifikation
10143
Ab dem zweiten Dienstjahr wird für alle Mitarbeitenden der Personalgruppe S zusätzlich zum monatlichen Basislohn eine variable Leistungsprämie (LP) ausbezahlt. Die LP beruht auf einem Leistungspunktesystem (LP-System), welches nach folgenden Grundsätzen berechnet wird:
-Für jeden Mitarbeitenden der Personalgruppe S ab dem zweiten Dienstjahr wird von der Securitas AG pro Kalendermonat ein Betrag von CHF 872.– (100%-Pensum) auf ein internes Leistungsprämien-Konto (den sogenannten «LP-Topf») vergütet.
-Anlässlich der Qualifikation wird durch den direkten Vorgesetzten (mindestens jährlich) eine individuelle Bezugsberechtigung von Leistungspunkten festgelegt.
-Diese Berechtigung beinhaltet einerseits mittelfristige Belange der Leistungsqualität (Qualifikation) und Leistungsbreite (Kenntnisse). Zusätzlich werden aber auch kurzfristige Punkte für verschobene Frei-Tage, spezielle Vorkommnisse usw. ausgerichtet.
-Es werden sämtliche Leistungspunkte für alle berechtigten Mitarbeiter jeden Monat aus diesem LP-Topf bezahlt. Daraus ergibt sich, dass der Leistungsprämien-Wert von der Gesamtmenge der ausbezahlten Leistungspunkte abhängt. Ein allfällig verbleibender Saldo im LP-Topf (Plus- oder Minussaldo) wird im nächsten Monat entsprechend angerechnet. Je nach Entwicklung des Saldos im LP-Topf kann der Wert pro Punkt (der sogenannte «Punktwert») angepasst werden.
-Bei Krankheit oder Unfall wird die Leistungsprämie gemäss der im Securitas-GAV geregelten Lohnzahlungspflicht ausgerichtet, unter Anrechnung der durch die Krankentaggeld- bzw. Unfallversicherung vergüteten Leistungen. In der Pensionskasse ist die Leistungsprämie anteilsweise versichert.
-Die Leistungsprämie wird aufgrund des Beschäftigungsgrades anteilsweise ausbezahlt.
-Weitere detaillierte Bestimmungen für dieses LP-System sind im separaten LP-Reglement geregelt.

Anhang 1
Dienstaltersgeschenke
10143
Ab dem zweiten Dienstjahr wird für alle Mitarbeitenden der Personalgruppe S zusätzlich zum monatlichen Basislohn eine variable Leistungsprämie (LP) ausbezahlt. Die LP beruht auf einem Leistungspunktesystem (LP-System), welches nach folgenden Grundsätzen berechnet wird:
-Für jeden Mitarbeitenden der Personalgruppe S ab dem zweiten Dienstjahr wird von der Securitas AG pro Kalendermonat ein Betrag von CHF 872.– (100%-Pensum) auf ein internes Leistungsprämien-Konto (den sogenannten «LP-Topf») vergütet.
-Anlässlich der Qualifikation wird durch den direkten Vorgesetzten (mindestens jährlich) eine individuelle Bezugsberechtigung von Leistungspunkten festgelegt.
-Diese Berechtigung beinhaltet einerseits mittelfristige Belange der Leistungsqualität (Qualifikation) und Leistungsbreite (Kenntnisse). Zusätzlich werden aber auch kurzfristige Punkte für verschobene Frei-Tage, spezielle Vorkommnisse usw. ausgerichtet.
-Es werden sämtliche Leistungspunkte für alle berechtigten Mitarbeiter jeden Monat aus diesem LP-Topf bezahlt. Daraus ergibt sich, dass der Leistungsprämien-Wert von der Gesamtmenge der ausbezahlten Leistungspunkte abhängt. Ein allfällig verbleibender Saldo im LP-Topf (Plus- oder Minussaldo) wird im nächsten Monat entsprechend angerechnet. Je nach Entwicklung des Saldos im LP-Topf kann der Wert pro Punkt (der sogenannte «Punktwert») angepasst werden.
-Bei Krankheit oder Unfall wird die Leistungsprämie gemäss der im Securitas-GAV geregelten Lohnzahlungspflicht ausgerichtet, unter Anrechnung der durch die Krankentaggeld- bzw. Unfallversicherung vergüteten Leistungen. In der Pensionskasse ist die Leistungsprämie anteilsweise versichert.
-Die Leistungsprämie wird aufgrund des Beschäftigungsgrades anteilsweise ausbezahlt.
-Weitere detaillierte Bestimmungen für dieses LP-System sind im separaten LP-Reglement geregelt.

Anhang 1
Kinderzulagen
10143
Die Securitas richtet die Kinderzulagen gemäss den massgebenden Gesetzen aus.

Artikel 16
Lohnauszahlung
10143
Der Monatslohn wird Ende Monat ausbezahlt. Die Auszahlung sämtlicher variabler zusätzlicher Entschädigungen, Zulagen und Taggelder der Krankentaggeldversicherung und der Unfallversicherung erfolgt spätestens zusammen mit dem Monatslohn des folgenden Monats.

Artikel 11
Nachtarbeit / Wochenendarbeit / Abendarbeit
10143
Um der Nachtarbeit (23:00–06:00 Uhr) und Sonntags- bzw. Feiertagsarbeit (06:00–23:00 Uhr) Rechnung zu tragen, wird ein Zeitbonus gewährt. Dieser beträgt 6 Minuten (10%) pro Stunde, die in diese Zeiträume fällt. Dieser Zeitbonus fliesst in die Berechnung der Präsenzzeit ein.

Artikel 6
Schichtarbeit
10143
Als Entschädigung der Schichtarbeit wird ein Zeitbonus von 30 Minuten pro Wechsel der Schichtarbeitszeit gewährt. Diese Entschädigung beträgt maximal 36 Stunden Präsenzzeit pro Jahr und fliesst ebenfalls in die Berechnung der Präsenzzeit ein.

Artikel 6
Pikettdienst
10143
Als Entschädigung der Schichtarbeit wird ein Zeitbonus von 30 Minuten pro Wechsel der Schichtarbeitszeit gewährt. Diese Entschädigung beträgt maximal 36 Stunden Präsenzzeit pro Jahr und fliesst ebenfalls in die Berechnung der Präsenzzeit ein.

Artikel 6
Normalarbeitszeit
10143
Jährliche Präzenzzeit, einschliesslich der Feriengutschrift (8 Std. 49 Min. pro bezogenen Ferientag): 2230 Stunden, in Schaltjahren 2238 Stunden und 49 Minuten.

Die Präsenzzeit besteht aus der effektiven Arbeitszeit und aus der bezahlten Pause.

Von der Schichtarbeit betroffen ist jeder Mitarbeiter-S, der einen 24-auf-24-Stunden-Dienst von 5 bis 7 Tagen pro Woche ausführt.

Die Arbeitszeit kann nach individueller Absprache von 103% bis 80% vereinbart werden.

Artikel 6
Überstunden / Überzeit
10143
Mehrzeit von mehr als 150 Stunden muss innerhalb von zwei Monaten kompensiert oder kann mit Einverständnis des Mitarbeiters-S zum Mehrzeit-Stundenansatz gemäss Lohnreglement BCW-S ausbezahlt werden.

Als Überzeit werden diejenigen Stunden angesehen, welche zwischen der maximalen Jahresarbeitszeit von 2400 Stunden und der Jahreshöchstarbeitszeit von 2540 Stunden liegen. Diese Überzeit wird zu 125% des Mehrzeitstundenansatzes gemäss Lohnreglement BCW-S entschädigt.

Artikel 8
Ferien
10143
Der Anspruch richtet sich nach dem Ferienreglement BCW-S.

Artikel 13
Bezahlte arbeitsfreie Tage (Absenzen)
10143
AnlassBezahlte Tage
Eheschliessung3 Arbeitstage
Tod des Ehegatten, von Kindern oder Eltern3 Arbeitstage
Tod von Geschwistern, Grosseltern oder Schwiegereltern1 Arbeitstag
Geburt der eigenen Kinder 1 Arbeitstag
Eheschliessung der eigenen Kinder1 Arbeitstag
Wohnungswechsel1 Arbeitstag (max. 1x pro Kalenderjahr)

Artikel 14
Bezahlte Feiertage
10143
Es besteht Anspruch auf 8 Feiertagen (die 9 gesetzlichen Feiertage abzüglich 1 Feiertag, der durchschnittlich jährlich mindestens auf einen Sonntag oder Samstag fällt).

Artikel 10
Krankheit
10143
Die Mitarbeiter-S sind für Krankheit und Unfall gemäss der Police der entsprechenden Krankentaggeldversicherung und der Unfallversicherung versichert. Die Prämien werden je zur Hälfte vom Mitarbeiter-S und von der Securitas bezahlt.

Artikel 18
Unfall
10143
Die Mitarbeiter-S sind für Krankheit und Unfall gemäss der Police der entsprechenden Krankentaggeldversicherung und der Unfallversicherung versichert. Die Prämien werden je zur Hälfte vom Mitarbeiter-S und von der Securitas bezahlt.

Artikel 18
Militär- / Zivil- / Zivilschutzdienst
10143
Während des ordentlichen obligatorischen Militärdienstes (Wiederholungskurse oder als solche angerechnete Dienstleistungen) und während des obligatorischen Zivilschutzdienstes wird unter Anrechnung der Leistungen der Erwerbsersatzordnung der volle Lohn vergütet.

Während der ganzen Dauer der Rekrutenschule und von Beförderungsdiensten wird die gesetzliche Entschädigung der Erwerbsersatzordnung
-bei Ledigen auf 50% des vollen Lohnes,
-bei Verheirateten und Ledigen mit Unterstützungspflicht auf 90% des vollen Lohnes ergänzt.

Artikel 15
Pensionsregelungen
10143
Die Mitarbeiter-S sind Mitglied der Pensions- und Sparkasse der Securitas Gruppe.

Artikel 19
Frühpensionierung
10143
Die Mitarbeiter-S sind Mitglied der Pensions- und Sparkasse der Securitas Gruppe.

Artikel 19
Vollzugsbeiträge / Weiterbildungsbeiträge
10143
Für die Deckung der Kosten dieses Gesamtarbeitsvertrages und seiner Durchführung und für Aus- und Weiterbildung wird ein paritätisch verwalteter Fonds geführt.

Die Höhe der jährlichen Beiträge und der Verwendungszweck werden in einem Reglement für den Bildungs- und Vertragsbeitrag des GAV geregelt.

Artikel 3
Kündigungsfrist
10143
Für die Auflösung des Anstellungsverhältnisses gelten gegenseitig die nachstehend aufgeführten Fristen:

Dauer der AnstellungFrist
während der Probezeit, erste 14 Tage1 Tag
während der restlichen Probezeit7 Tage
im 1. Dienstjahr (12 Monate)1 Monat
vom 2. bis und mit 9. Dienstjahr2 Monate
nach dem 9. Dienstjahr 3 Monate

Die Probezeit beträgt drei Monate.

Artikel 4
Arbeitnehmervertretung
10143
Gewerkschaft Unia
Arbeitgebervertretung
10143
Securitas AG
Schweizerische Bewachungsgesellschaft
Paritätische Fonds
10143
Für die Deckung der Kosten dieses Gesamtarbeitsvertrages und seiner Durchführung und für Aus- und Weiterbildung wird ein paritätisch verwalteter Fonds geführt.

Artikel 3
Schlichtungsverfahren
10143
Allfällige Differenzen über die Auslegung und Anwendung der Vertragsbestimmungen sind in direkten Verhandlungen zu erledigen.

Artikel 24
Friedenspflicht
10143
Während der Vertragsdauer verpflichten sich beide Parteien zur absoluten Friedenspflicht.

Artikel 23
Archivierte Versionen
Edition Publiziert auf gavservice.ch am: Gültigkeit
1.10143 01.01.2001 13.07.2020